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Qcells Stellungnahme für die Medien zum Niederländisches Gerichtsurteil

Im Anschluss an die mündliche Anhörung vom 10. September 2021 hat das Bezirksgericht Rotterdam in den Niederlanden der LONGi (NETHERLANDS) TRADING B.V. - der niederländischen Tochtergesellschaft von LONGi Solar - am 1. Oktober 2021 auferlegt, alle Aktivitäten zu unterlassen, die zur Verletzung des EP '689-Patents in Ländern, in denen die Qcells-Tochtergesellschaft HANWHA SOLUTIONS CORPORATION eingetragener Inhaber ist, anstiften, sie fördern, sie erleichtern oder die davon profitieren.

In der Zwischenzeit wurde gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Dieses Patent war Gegenstand einer Patentverletzungsklage, die von Qcells im März und April 2019 vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht wurde (Berufung anhängig). Gegen das EP '689 wurde ein Einspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt eingeleitet. Im Rahmen einer ersten mündlichen Verhandlung vertrat das EPA die Auffassung, dass das Patent eingeschränkt aufrechterhalten werden kann. Die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und eine endgültige Entscheidung stehen noch aus.

Der Richter für den vorläufigen Rechtsschutz des Bezirksgerichts Rotterdam entschied, dass die drohende Verletzung des Patents der HANWHA SOLUTIONS CORPORATION durch die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi Qcells finanziellen Schaden zufügen und die Position von Qcells auf dem Weltmarkt beeinträchtigen wird. Infolgedessen gilt die vom Richter für den vorläufigen Rechtsschutz erlassene grenzüberschreitende Unterlassungsverfügung für die Verkäufe, Angebote, Lieferungen und damit zusammenhängende Handlungen von LONGi-Solarmodulen der Typen Hi-M03, Hi-M03m, Hi-M04, Hi-M04m, Hi-M05 und Hi-M05m durch die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi in den folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Portugal, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Schweiz.

Die grenzüberschreitende Unterlassungsverfügung wird einen Werktag nach Zustellung des Urteils wirksam. Ein tägliches Zwangsgeld wird fällig, wenn die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi der grenzüberschreitenden Unterlassungsverfügung nicht nachkommt.

Dr. Daniel Jeong, CTO von Qcells, sagte: "Als Branchenführer nimmt Qcells seine Verantwortung ernst, für ein gesundes Geschäftsumfeld zu sorgen, in dem zeit- und kapitalintensive F&E-Erfolge angemessen geschützt sind. Wir werden weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unrechtmäßige Handlungen zu verhindern, die zu einer Verletzung des Patents von Qcells führen, indem wir den europäischen Markt kontinuierlich überwachen."