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Qcells gewinnt Berufung im Vollstreckungs-verfahren von LONGi und REC vor dem Ober-landesgericht Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, gegen LONGi und REC ein Zwangsgeld zu verhängen, da die Unternehmen der Verpflichtung zum Rückruf von Produkten, die in dem anhängigen Verfahren als patentverletzend eingestuft wurden, nicht vollständig nachgekommen sind.

[Berlin, Deutschland, 4. November 2021] Qcells hat heute bekanntgegeben, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt hat, ein Zwangsgeld gegen LONGi und REC zu verhängen, weil die Unternehmen der gerichtlichen Anordnung zum Rückruf bestimmter Solarprodukte, die nach Ansicht des Gerichts in erster Instanz unrechtmäßig die patentierte Technologie von Qcells enthalten, nicht vollständig nachgekommen sind.

Trotz des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 2020, in dem festgestellt wurde, dass die Beklagten gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Solarprodukte zurückzurufen, die als patentverletzend eingestuft wurden (und seit dem 30. Januar 2019 über die Vertriebskanäle an gewerbliche Kunden in Deutschland verkauft wurden), haben LONGi und REC - so das Oberlandesgericht - die Anforderungen der Rückrufverpflichtung nicht vollständig erfüllt. Die Entscheidung des Landgerichts, den beiden Unternehmen ein Zwangsgeld für dieses Versäumnis aufzuerlegen, ist daher gerechtfertigt.

Qcells hatte im März bzw. April 2019 Patentverletzungsklagen gegen REC und LONGi eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Beklagten die patentierte Technologie von Qcells unrechtmäßig in bestimmte Solarprodukte der jeweiligen Marken eingebaut hatten, und Qcells leitete die vorläufige Vollstreckung der Entscheidung ein. Die Beklagten legten gegen dieses Urteil vom 16. Juni 2020 Berufung ein. Daraufhin nahm Qcells an, dass die Beklagten in der Folgezeit keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hatten, um der vom Gericht angeordneten Rückrufverpflichtung nachzukommen. Daher beantragte Qcells die Erhebung eines Zwangsgeldes gegen LONGi und REC wegen der Nichteinhaltung der Rückrufverpflichtung.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass der Schuldner einer Rückrufverpflichtung also sowohl LONGi als auch REC - seine gewerblichen Kunden nachdrücklich dazu auffordern muss, das rechtsverletzende Produkt an sie zurückzugeben. Falls sowohl LONGI als auch REC in ihren Rückrufaufforderungen implizieren, dass die Befolgung der Rückrufaufforderung im Ermessen des Kunden liegt, müssen die Schuldner ihre Kunden gleichzeitig eindeutig darüber informieren, dass sie Gefahr laufen, vom Patentinhaber direkt für die Erfüllung der Rückrufverpflichtung verantwortlich gemacht zu werden.Das Gericht entschied ferner, dass sowohl LONGi als auch REC Qcells Kopien aller versandten Schreiben oder eine Liste der Briefempfänger vorlegen müssen, um die Erfüllung der Rückrufverpflichtung überprüfen zu können.

Dr. Daniel Jeong, CTO von Qcells, sagte: "Qcells steht zu der Entscheidung des Gerichts, die völlig im Einklang mit der Verpflichtung des Unternehmens dazu steht, seine Innovationen vor unlauterer Nutzung zu schützen.

"Als Branchenführer nimmt Qcells seine Verantwortung ernst, für ein gesundes Geschäftsumfeld zu sorgen, in dem die zeit- und kapitalintensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeiten angemessen geschützt sind. Wir werden weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung aller Anforderungen der Rückrufverpflichtung von REC und LONGi zu überprüfen."

In den Niederlanden hat das Gericht der LONGi (NETHERLANDS) TRADING B.V. inzwischen auferlegt, alle Aktivitäten zu unterlassen, die eine Verletzung des Patents in den Ländern, in denen die Qcells-Tochtergesellschaft HANWHA SOLUTIONS CORPORATION eingetragener Patentinhaber ist, darstellen, die sie erleichtern oder die dadurch profitieren. Unsere vollständige Stellungnahme zu diesem Urteil finden Sie hier.

Über Qcells

Qcells ist ein weltweit erfolgreicher Komplettanbieter von sauberen Energielösungen in den Bereichen Solaranlagen, Solarkraftwerke Energiespeicher, und Stromverträge. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Seoul, Südkorea (Global Executive Headquarters) und Thalheim, Deutschland (Zentrum für Technologie, Innovation und Qualität) sowie diverse internationale Produktionsstätten in Malaysia und China. Qcells bekannt als Technologieführer im Bereich Photovoltaik bietet seinen privaten und gewerblichen Kunden heute individuell maßgeschneiderte Komplettlösungen für eine saubere Energieversorgung an von Solaranlagen, über Energiespeicher, bis hin zu passenden Stromverträgen und Cloud-Lösungen. Qcells´ wachsendes globales Business-Netzwerk umspannt Europa, Nordamerika, Asien, Südamerika, Afrika und den Nahen Osten. Qcells ist ein Flagship-Unternehmen der Hanwha Gruppe und gehört zu den FORTUNE Global 500 Unternehmen sowie den acht wichtigsten Wirtschaftsunternehmen Südkoreas. Für weitere Informationen: www.q-cells.eu

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