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Qcells gewinnt Berufung von LONGi vor niederländischem Gericht, Geltungsbereich der grenzüberschreitenden Unterlassungsverfügung erweitert

Das niederländische Berufungsgericht in Den Haag weitet den Geltungsbereich der grenzüberschreitenden Unterlassungsverfügung aus, die das Bezirksgericht Rotterdam im einstweiligen Verfügungsverfahren zuvor gegen LONGi NL verhängt hatte.

[Berlin, Deutschland, 18. März 2022] Qcells bestätigt heute, dass das niederländische Berufungsgericht Den Haag am 1. März 2022 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren beschlossen hat, die Entscheidung des Bezirksgerichts Rotterdam im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 1. Oktober 2021 anzuerkennen. Diese untersagte es, LONGi (NETHERLANDS) TRADING B.V. (LONGi NL) – der niederländischen Tochtergesellschaft von LONGi Solar – ihre Kunden zur Verletzung des Patents EP '689 anzustiften in Ländern, in denen die Qcells-Tochtergesellschaft Hanwha Solutions Corporation der registrierte Eigentümer ist.

Darüber hinaus erweiterte das Berufungsgericht die Liste der Länder, die unter diese grenzüberschreitende Unterlassungsverfügung fallen, von 9 auf 11. Außerdem verpflichtete es die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi, ein Rückrufschreiben an ihre Kunden zu senden, in dem diese aufgefordert werden, die vom Unternehmen verkauften patentverletzenden Produkte zurückzugeben. Darüber hinaus entschied das Berufungsgericht, dass LONGi NL nicht nur rechtswidrig handelte, indem es seine Kunden zur Verletzung des EP '689-Patents anstiftete, sondern auch direkt gegen das Patent selbst verstieß, indem es patentverletzende Produkte an seine Kunden in Ländern verkaufte, in denen das Patent für gültig erklärt wurde.

Das EP '689-Patent war Gegenstand einer von Qcells im März und April 2019 beim Landgericht Düsseldorf eingereichten Patentverletzungsklage. Diese führte dazu, dass das Landgericht Düsseldorf eine Verletzung durch die deutsche Tochtergesellschaft von LONGi Solar, die LONGi GmbH, feststellte. Während das endgültige Urteil noch aussteht, weil die LONGi GmbH Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat und die Entscheidung des Europäischen Patentamts über die Gültigkeit des Patents noch offen ist, entschied das Bezirksgericht Rotterdam im Wege der einstweiligen Verfügung, dass die drohende Verletzung des Patents der Hanwha Solutions Corporation durch die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi Solar dem Unternehmen Qcells einen finanziellen Schaden zufügen und die Position von Qcells auf dem Weltmarkt nachteilig beeinflussen würde.

Das jüngste, vom Berufungsgericht Den Haag verkündete Urteil untersagt der niederländischen Tochtergesellschaft von LONGi auch die direkte Verletzung des EP '689-Patents. Dem Urteil zufolge darf LONGi NL die patentverletzenden Produkte in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Österreich, Portugal, Spanien, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz nicht zum Verkauf anbieten, verkaufen oder vertreiben.

Darüber hinaus wurde die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi angewiesen, der Qcells-Tochtergesellschaft Hanwha Solutions Corporation eine schriftliche Liste der Kunden in den elf Ländern zu übermitteln, denen LONGi NL durch das Patent geschützte Produkte angeboten oder verkauft hat. Die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi wird außerdem angewiesen, jedem der genannten Kunden ein registriertes Rückrufschreiben zukommen zu lassen, in dem darauf hingewiesen wird, dass die LONGi-Solarmodule der Typen Hi-M03, Hi-M03m, Hi-M04, Hi-M04m, Hi-M05 und Hi-M05m (mit Ausnahme der mit HIH, HIB und HIBD bezeichneten Produkte) das EP '689-Patent der Hanwha Solutions Corporation verletzen und die Kunden daher aufgefordert sind, diese Produkte gegen sofortige Rückerstattung an LONGi NL zurückzugeben.

Die grenzüberschreitende Unterlassungsverfügung trat einen Arbeitstag nach der Zustellung des Urteils in Kraft. Sollte die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi ihr nicht nachkommen, wird ein tägliches Bußgeld verhängt. Darüber hinaus muss die niederländische Tochtergesellschaft von LONGi der Anordnung des Berufungsgerichts, eine schriftliche Kundenliste vorzulegen und Rückrufbriefe zu versenden, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils nachkommen.

Qcells, das sich für den Schutz von Innovationen vor unlauterer Nutzung einsetzt, wird LONGi NL und das Vorgehen seiner Kunden genau beobachten und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.

Dr. Daniel Jeong, CTO von Qcells, sagte: "Qcells begrüßt die Entscheidung des niederländischen Gerichts im Berufungsverfahren. Dies bestätigt und stärkt die Gültigkeit der laufenden rechtlichen Bemühungen zum Schutz unseres rechtmäßigen geistigen Eigentums. Als Branchenführer nimmt Qcells seine Verantwortung ernst, eine gesunde Industrielandschaft zu schaffen, in der zeit- und kapitalintensive F&E-Bemühungen angemessen geschützt sind. Wir werden weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um rechtswidrige Handlungen zu verhindern, die zu einer Verletzung des Qcells-Patents führen, indem wir den europäischen Markt kontinuierlich überwachen."

Über Qcells

Qcells ist ein weltweit erfolgreicher Komplettanbieter von sauberen Energielösungen in den Bereichen Solaranlagen, Solarkraftwerke Energiespeicher, und Stromverträge. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Seoul, Südkorea (Global Executive Headquarters) und Thalheim, Deutschland (Zentrum für Technologie, Innovation und Qualität) sowie diverse internationale Produktionsstätten in Malaysia und China. Qcells – bekannt als Technologieführer im Bereich Photovoltaik – bietet seinen privaten und gewerblichen Kunden heute individuell maßgeschneiderte Komplettlösungen für eine saubere Energieversorgung an – von Solaranlagen, über Energiespeicher, bis hin zu passenden Stromverträgen und Cloud-Lösungen. Qcells´ wachsendes globales Business-Netzwerk umspannt Europa, Nordamerika, Asien, Südamerika, Afrika und den Nahen Osten. Qcells ist ein Flagship-Unternehmen der Hanwha Gruppe und gehört zu den FORTUNE Global 500 Unternehmen sowie den acht wichtigsten Wirtschaftsunternehmen Südkoreas. Für weitere Informationen: www.q-cells.eu

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