Tel: +49 (0)3494 6699-0

E-Mail: q-cells@q-cells.com

Kontakt

Landgericht Düsseldorf bestätigt Qcells´ Patentverletzungsklage gegen JinkoSolar, REC und LONGi Solar

Einer Patentverletzungsklage der Hanwha Qcells GmbH vom März 2019 wurde jetzt vom Landgericht Düsseldorf stattgegeben. Das Gericht hat festgestellt, dass die JinkoSolar GmbH, die REC Solar EMEA GmbH und die LONGi Solar Technologie GmbH die Rechte der Hanwha Q CELLS GmbH an geistigem Eigentum verletzt haben, indem sie patentierte Passivierungstechnologie unrechtmäßig in ihren Solarzellen verwendeten.

[Berlin, Deutschland, 18. Juni 2020] Hanwha Qcells GmbH („Qcells“), ein weltweit anerkannter Solartechnologieführer und Anbieter von Gesamtenergielösungen, hat heute bestätigt, dass das Landgericht Düsseldorf in Deutschland der Patentverletzungsklage des Unternehmens vom 4. März 2019 stattgegeben hat. Das Gericht stellte fest, dass die JinkoSolar GmbH (“JinkoSolar“), die REC Solar EMEA GmbH (“REC”) und die LONGi Solar Technologie GmbH (“LONGi Solar”) Qcells' patentierte Technologie unrechtmäßig in bestimmten Solarprodukten der jeweiligen Marke verwendet haben. In der Klage wird den drei Unternehmen vorgeworfen, den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 2 220 689 (Patent 689) verletzt zu haben. Das Patent schützt eine einzigartige Passivierungstechnologie, die auch in Q.ANTUM verwendet wird – einer Technologie zur signifikanten Steigerung des Wirkungsgrads von Solarzellen.

Am 16. Juni kam das deutsche Gericht zu dem Schluss, dass LONGi Solar, JinkoSolar und REC bestimmte Solarmodule in Deutschland vertrieben haben, die Solarzellen enthalten, in denen eine vom '689-Patent abgedeckte Technologie verwendet wird, ohne eine vorherige Lizenzvereinbarung mit

Qcells abzuschließen. Mit dem Import nach Deutschland, dem Angebot und dem Verkauf patentverletzender Produkte haben diese Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte von Qcells verletzt. Im Ergebnis des Gerichtsurteils wird Qcells ein Unterlassungsanspruch zuerkannt, einschließlich der Beschränkungen des Imports und Verkaufs der patentverletzenden Produkte der jeweiligen Marken. Das Gericht entschied zudem, dass die beklagten Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die seit dem 30. Januar 2019 vertriebenen,

patentverletzenden Produkte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen. Darüber hinaus sprach das Gericht einen Anspruch auf Vernichtung von patentverletzenden Produkten im Besitz von JinkoSolar,

REC und LONGi Solar zu. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig vollstreckbar, nachdem Qcells eine Sicherheit geleistet hat.

Qcells begann bereits 2008, PERC-basierte Zellentechnologien zu erforschen, was zur Entwicklung seiner Q.ANTUM Technology führte, in der die patentierte Passivierungstechnologie zur Anwendung kommt. Qcells begann 2012 mit der Massenproduktion von Q.ANTUM-Solarzellen und hat seitdem mehr als 3 Milliarden solcher Solarzellen hergestellt. Die Q.ANTUM Technology ist einer von vielen technologischen Meilensteinen, die Qcells dank seiner kontinuierlichen bedeutenden Investition in die eigene Technologieforschung und Produktentwicklung erreicht hat.

Dr. Daniel Jeong, CTO von Qcells, sagte: "Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf bestätigt hat, was wir von Anfang an wussten. Wir haben bereits bei Einreichung der Klage 2019 betont, dass die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums existieren, um Anreize für Innovationen zu schaffen unddiese Innovationen vor unerlaubter Nutzung zu schützen. Der Schutz der geistigen Eigentumsrechte ist für die sich schnell entwickelnde Solarindustrie von größter Bedeutung, um die kontinuierliche Entwicklung bahnbrechender technologischer Innovationen zu gewährleisten".

„Qcells ist stolz auf unsere Tradition der Innovation und Technologieführerschaft in der Photovoltaikbranche. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Vorgehen dazu dient, unsere Eigentumsrechte zu schützen und gleichzeitig das Vertrauen der Branche zu bestärken, dass zeit- und kapitalintensive F&E-Anstrengungen unter Schutz stehen. Ohne wirksamen Schutz des geistigen Eigentums kann die Solarbranche die hohen Erwartungen der Verbraucher nicht länger erfüllen, die Photovoltaik als erschwingliche, saubere und vor allem zuverlässige Energiequelle zu etablieren. Als Anbieter von Gesamtenergielösungen mit solarer DNA schätzt Qcells die Reputation und Bedeutung der Solarbranche viel zu sehr, als dass wir sie nicht energisch verteidigen würden.“

Jeong fügte hinzu: "Darüber hinaus können wir die Möglichkeit nicht ignorieren, dass die beschuldigten Unternehmen das Patent '689 auch auf ihre anderen Produkte angewandt haben könnten. Qcells wird auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, sollten unsere Rechte durch eine andere Partei in anderen Regionen verletzt werden – einschließlich des direkten Rechtsweges sowie des Branchendialoges. Im Hinblick auf die jüngste U.S. ITC Entscheidung zur Patentverletzungsklage wird

Qcells den Fall vor Gericht bringen und Berufung einlegen."

Während vor dem Europäischen Patentamt (EPA) noch ein Einspruchsverfahren gegen das Patent anhängig ist, in dem der Rechtsbestand des Patents angegriffen ist, befand das Düsseldorfer Gericht, dass der deutsche Teil des Patents 689 durch Solarprodukte von JinkoSolar, REC und LONGi Solar

verletzt wurde. Gegen diese Entscheidungen kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Im nächsten Schritt wird Qcells alle möglichen Wege eingehend prüfen, um sinnvolle Lösungen im Interesse des Unternehmens sowie einer gesunden Innovationslandschaft in der Solarindustrie zu erarbeiten.

Über Qcells

Qcells ist ein weltweit anerkannter Komplettanbieter von sauberen Energielösungen in den Bereichen Solaranlagen, Solarkraftwerke Energiespeicher, und Stromverträge. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Seoul, Südkorea (Global Executive Headquarters) und Thalheim, Deutschland (Zentrum für Technologie, Innovation und Qualität) sowie diverse internationale Produktionsstätten in Malaysia und China. Qcells – bekannt als Technologieführer im Bereich Photovoltaik – bietet seinen privaten und gewerblichen Kunden heute individuell maßgeschneiderte Komplettlösungen für eine saubere Energieversorgung an – von Solaranlagen, über Energiespeicher, bis hin zu passenden Stromverträgen und Cloud-Lösungen. Für weitere Informationen: www.q-cells.eu

Kontakt: Hanwha Q CELLS GmbH

Corporate Communications: Jochen Endle, Oliver Beckel

Tel.: +49 (0)3494 6699 10121

E-Mail: presse@q-cells.com

Safe-Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese zukunftsbezogenen Aussagen enthalten Formulierungen wie „wird“, „erwartet“, „erhofft sich“, „Zukunft“, „beabsichtigt“, „plant“, „glaubt“, „schätzt ein“ oder vergleichbare Formulierungen. Unter anderem beinhalten die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Zitate des Managements sowie die Aussagen über die Aktivitäten und geschäftlichen Perspektiven von Hanwha Qcells zukunftsbezogene Aussagen. Solche Aussagen enthalten bestimmte Risiken und Unsicherheiten, was dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse deutlich von den in den zukunftsbezogenen Aussagen ausgedrückten oder angedeuteten abweichen können. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Hanwha Qcells nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.