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Qcells gewinnt Patentnichtigkeitsverfahren in China

Hanwha Qcells, ein weltweit anerkannter Solartechnologieführer und Anbieter von Gesamtenergielösungen, hat erneut eine Bestätigung für seine Technologie erhalten: In Nichtigkeitsverfahren gegen zwei Qcells Patente, die der chinesische Solarhersteller LONGi Solar in China angestrengt hatte, stellte das zuständige Patentamt die Gültigkeit der Patente fest.

[Berlin, Deutschland, 16. November 2020] Hanwha Qcells (“Qcells”), ein weltweit anerkannter Solartechnologieführer und Anbieter von Gesamtenergielösungen, hat erneut eine Bestätigung für seine Technologie erhalten: In Nichtigkeitsverfahren gegen zwei Qcells Patente, die der chinesische Solarhersteller LONGi Solar in China angestrengt hatte, stellte das zuständige Patentamt die Gültigkeit der Patente fest. Gegen die Urteile kann innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Berufungsfrist Berufung eingelegt werden.

LONGi Solar leitete im Juli und August 2019 zwei Nichtigkeitsverfahren gegen Qcells Patente bei der chinesischen Reexaminations- und Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes, CNIPA, ein. Darin wurde die Gültigkeit der Patente des Unternehmens betreffend hocheffizienter Siliziumsolarzellen angezweifelt. Das Patentamt entschied Anfang November dieses Jahres zugunsten von Qcells, indem es die Patente aufrechterhielt. Die Entscheidung des Patentamtes bestätigt, dass die geistigen Eigentumsrechte von Qcells in China schutzfähig sind – dem Markt, auf dem derzeit der Großteil der globalen PERC-Zellen produziert wird.

Auf der Grundlage des europäischen Äquivalents eines der beiden kürzlich vom chinesischen Patentamt bestätigten Patente ('971, äquivalentes europäisches Patent EP 2 220 689) hat Qcells gegen die drei Unternehmen JinkoSolar GmbH ("JinkoSolar"), REC Solar EMEA GmbH ("REC") und LONGi Solar Technologie GmbH ("LONGi Solar") in Deutschland einen Rechtsstreit wegen PERC-Patentverletzungen eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf, entschied im Juni 2020, dass die drei Unternehmen das Patent von Qcells verletzten.

Hiergegen wurde Berufung eingelegt. Ein paralleles Einspruchsverfahren gegen das Patent ist anhängig. Das erstinstanzliche Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Qcells entschied sich, das Urteil zu vollstrecken und leistete die entsprechende Sicherheit ,. Das Gerichtsurteil verbietet den Verkauf der rechtsverletzenden Produkte in Deutschland sowie deren Import und legt den Beklagten Rückruf- und Vernichtungsverpflichtungen für betroffene Produkte auf, die nach dem 30. Januar 2019 vertrieben wurden.

"Dieser Gewinn ist ein wirklich wertvoll, wenn man bedenkt, dass die exklusive Technologie von Qcells nicht nur in den Absatzmärkten für Solarenergie Anerkennung gefunden hat, sondern auch in den Produktionsmärkten ", sagte Dr. Daniel Jeong, Chief Technology Officer bei Qcells. "Qcells wird sein geistiges Eigentum weiterhin schützen und sein Bestes tun, um Innovationen voranzutreiben und so gleichzeitig einen gesunden Wettbewerb in der Solarindustrie zu fördern".

Über Qcells

Qcells ist ein weltweit erfolgreicher Komplettanbieter von sauberen Energielösungen in den Bereichen Solaranlagen, Solarkraftwerke Energiespeicher, und Stromverträge. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Seoul, Südkorea (Global Executive Headquarters) und Thalheim, Deutschland (Zentrum für Technologie, Innovation und Qualität) sowie diverse internationale Produktionsstätten in den USA, Malaysia, China und Südkorea. Über sein wachsendes globales Netzwerk, das Europa, Nordamerika, Asien, Südamerika, Afrika und den Nahen Osten umspannt, bietet Qcells seinen privaten, gewerblichen und öffentlich rechtlichen Kunden exzellente Services und langfristige Partnerschaften. www.q-cells.com.

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